Active Tree Of Life Limited                                                                      Finanzplaner und Versicherungsmakler

Richtlinien für Honorarberatung

Das Erstgespräch ist 30 min lang. Dort wird besprochen ob ich 

1. als Versicherungsmakler oder

2. als Berater in allen Versicherungsangelegenheiten

für Dich tätig werde.

Falls im Nachhinein kein Active 365 Leistungspaket gekauft wird, gelten automatisch die Richtlinien für die Honorarberatung lt. Pkt.1.

Die Honorar-Richtlinien sind an die Verbandsempfehlung der Versicherungsmakler, der Wirtschaftskammer Österreich, angelehnt.

Berater in Versicherungsangelegenheiten

alle nachfolgenden Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

1. Zeithonorar

Dieses wird für alle Tätigkeiten in Versicherungsangelegenheiten und Schadensfällen wie folgt in Rechnung gestellt:

1.1. Abwicklung von einmaligen oder fallweisen Aufträgen

- Geschäftsführer € 70,00           pro angefangene halbe Stunde

1.2. Abschluss von Beratungsverträgen

Für Tätigkeiten bezüglich Vertragsgestaltung und -verwaltung, wie z.B. Risikobeurteilung, Beratung bei Versicherungsabschlüssen, Prüfung bestehender Polizzen und Prämienvorschreibungen, laufende Beratung (z.B. bezüglich Bonus/Malus-System), nicht aber für Schadensangelegenheiten, kann anstelle des individuellen Zeithonorars gem. Pkt. 1.1 eine Pauschalierend durch ein Jahreshonorar treten. Dieses beträgt bei Beratungsverträgen mit einer Laufzeit von

- einem bis höchstens 5 Jahren              10 % des Prämienvolumens

- mehr als 5 Jahren                                  5 % des Prämienvolumens

                                                                    mind. jedoch € 297,78

Ab einem Prämienvolumen von € 72.672,83 :     Sondervereinbarung

2. Erfolgshonorar

Dieses wird zusätzlich zum Zeithonorar und den Barauslagen in Rechnung gestellt. Es ist von der Art der Tätigkeit und dem Erfolg des BVA abhängig.

2.1. Versicherungsvertragsangelegenheiten

Das Erfolgshonorar wird bei

2.1.1. Prämieneinsparungen, die sich über die Laufzeit des Vertrages auswirken:

5 % der Jahreseinsparung ( gilt für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr )

5 % der drei Jahreseinsparung ( gilt für eine Mindestlaufzeit von drei Jahren )

2.1.2. Prämienrückzahlungen:   

15 % der erzielten Prämienrückzahlungen 

2.2 Schadensangelegenheiten

2.2.1. Die Bemessungsgrundlage für das Erfolgshonorar wird auf jenen Zeitpunkt abgestellt, zu dem der BVA seine unmittelbare Tätigkeit beendet, sei es, weil

- der Auftrag abgeschlossen ist

- ein Rechtsanwalt (Notar) mit der prozessualen Durchsetzung des Anspruches betraut wird (siehe jedoch Pkt.2.2.3.)

- das Auftragsverhältnis durch Kündigung beendet wird.

Bemessungsbasis ist bei Schadensfällen, in denen der Auftraggeber

a) Geschädigter (bzw. anspruchstellender Versicherungsnehmer) ist, die vom BVA erzielte Entschädigungsleistung.

b) Schädiger ist und

- der Versicherer die Deckung abgelehnt hat, oder

- der Versicherer Regress genommen hat, oder

- die Schadenersatzforderung über die Haftpflicht-Versicherung hinausgehen,

die vom BVA erzielte Entlastung seines Auftraggebers.

Bemessungsbasis:                                                     Erfolgshonorar:

bis € 7.267,28                                                            10%   mind. € 297,78  

bis € 36.336,42                                                            9%.  mind. € 1.191,11

bis € 72.672,83                                                            8%   mind. 5.359,98

über € 72.672,83                                                        freie Vereinbarung

2.2.2. Wenn der BVA seinen Auftraggeber die prozessuale Durchsetzung seiner Ansprüche empfohlen hat, so kann er ein weiteres Erfolgshonorar vom Mehrbetrag  (Entschädigungsleistung / Entlastung), den der Rechtsanwalt ( Notar ) erzielen konnte, wie folgt verlangen:

Mehrbetrag                                                            weiteres Erfolgshonorar

bis € 7.267,28                                                            5% mind. € 297,78

bis € 36.336,42                                                          4,5% mind. € 595,55

bis € 72.672,83                                                          4% mind. € 2.679,99

über € 72.672,83                                                        freie Vereinbarung

2.2.3. Falls die vom Rechtsanwalt (Notar) im Prozessweg erzielte Entschädigungsleistung / Entlastung geringer sein sollte als das vom BVA im Zeitpunkt der Weitergabe erzielte Verhandlungsergebnis, so wird der niedrigere Betrag als Bemessungsgrundlage für das Erfolgshonorar gem. Pkt. 2.2.1. herangezogen.

3. Barauslagenverrechnung

Der Versicherungsberater ist berechtigt, neben dem tarifmäßigen Honorar, die Barauslagen in Rechnung zu stellen, die in Erfüllung der ordnungsgemäßen Bearbeitung des Auftrages anfallen. Darunter fallen insbesondere

3.1. Reisekosten

3.1.1. Fahrtkosten

Es wird der Fahrpreis für die 1. Klasse Schnellzug, gegebenenfalls Schlafwagen oder das amtliche Kilometergeld (€ 0,42 pro km mit dem PKW) verrechnet. Bei möglicher Anreise mit dem Flugzeug, wird der aktuelle Ticketpreis und eventuelleTaxikosten verrechnet.

3.1.2. Aufenthaltskosten

Hinsichtlich der Tages- und Nächtigungsgelder wird auf die entsprechenden Bestimmungen des ESTG 1972, BGBI 440/1972 in der letzten gültigen Fassung verwiesen. Über diese Sätze hinaus können auch belegte höhere Kosten in Ansatz kommen. Grundsätzlich wird nicht mehr in Rechnung gestellt als tatsächlich aufgewendet wurde.

Eine Pauschalisierend in Form von angemessenen Diäten kann auch mit dem Auftraggeber vereinbart werden.

Bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Klienten / Kunden sind die Reisekosten den einzelnen Klienten / Kunden anteilig aufzurechnen.

3.2. Sonstige Kosten

3.2.1. Kosten für Sachverständigengutachten

3.2.2. Materialverbrauch , Porto und Stempel

3.2.3. Telefongebühren für Überlandgespräche

Telefongespräche werden nur dann verrechnet , wenn sie eine Leistung enthalten (Z.B. eine mündliche Unterredung / Treffen ersetzen)